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Switzerland First: Bund will hiesigen Wein stärken – Händler tobt
Um Schweizer Wein zu fördern, will der Bund die Importkontingente für ausländischen Wein neu verteilen. Die Weinhändler sind in Aufruhr, da ihre Bedürfnisse überhaupt nicht berücksichtigt worden seien.
20 Minuten, 12.06.2026
Daniel Graf
Bild: Rahel Zuber
Darum gehts
Jährlich dürfen 170 Millionen Liter Wein zu günstigen Tarifen in die Schweiz importiert werden. Diese Kontingente sind bei Händlern begehrt.
Der Bund will jetzt die Regeln ändern: Von den günstigen Importkonditionen soll nur profitieren dürfen, wer auch Schweizer Trauben kauft und keltert.
Dagegen geht Weinhändler Philipp Schwander auf die Barrikaden. Das verzerre den Wettbewerb und mache Weinhändler abhängig von Kelterbetrieben.
Die Welt trinkt immer weniger Wein. Darunter leiden auch Schweizer Produzenten, weshalb der Bund jetzt die Importkontingente neu organisieren will (siehe unten): Ob jemand ausländischen Wein zum günstigen Zolltarif importieren darf, soll künftig davon abhängen, wie viele Schweizer Trauben der Betrieb kauft und keltert, also zu Wein verarbeitet.
Die Idee dahinter: Wer Schweizer Trauben verarbeitet, soll mit Importrechten belohnt werden. Heute werden die Kontingente nach «first come, first served» vergeben. Rund 2100 Personen und Unternehmen nutzen die Zollkontingente heute. Künftig würden die Importrechte laut Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf rund 500 Berechtigte verteilt. Das Nachsehen hätten Händler wie Philipp Schwander.
«Das ist ein Schildbürgerstreich»
Für den Zürcher Weinhändler Philipp Schwander, der als einer von wenigen Schweizern den Titel «Master of Wine» trägt, ist die Vorlage ein Irrweg. «Diese Verordnung ist ein Schildbürgerstreich», sagt er. «Wer guten Schweizer Wein produziert, hat in der Regel keine Probleme, diesen direkt zu verkaufen. Ein guter Herrschäftler geht für 50 oder 60 Franken die Flasche weg, und häufig haben sie sogar zu wenig Wein. Hinzu kommt, dass 2025 Schweizer Weine um 2,3 Prozent Marktanteil zugelegt haben, während ausländische Rotweine um über 9 Prozent eingebüsst haben.»
Ein Schweizer Weinhändler habe im Schnitt zwei bis zehn Prozent Schweizer Weine im Sortiment, der Rest komme aus dem Ausland, sagt Schwander. «Für den Import sind wir auf die Zollkontingente angewiesen. Kommt diese Regelung durch, wären die Weinhändler, die vom Import leben, auf Gedeih und Verderb einigen grossen Kelterbetrieben ausgeliefert. Sie würden uns gegen teure Bezahlung Kontingente verkaufen, das aber zusätzlich an die Bedingung knüpfen, dass wir Schweizer Weine kaufen, die wir danach kaum mehr loswerden. Es gibt im Übrigen kein europäisches Land, das den Import ausländischer Weine einschränkt.»
Bund rechnet mit besseren Verkaufszahlen für Schweizer Wein
Der Bund verteidigt die Vorlage. Die Absatzprobleme des Schweizer Weins seien vielschichtig, erklärt das Bundesamt für Landwirtschaft. Der rückläufige Konsum spiele eine zentrale Rolle. Die Neuverteilung der Importkontingente sei eine von mehreren Massnahmen, auf die sich Vertreter von Branche, Kantonen und Bund an einem runden Tisch im August 2025 verständigt hätten. Im erläuternden Bericht räumt der Bund zwar ein, dass die neue Regelung zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. Gleichzeitig erwartet er, dass Schweizer Wein dadurch besser in den Sortimenten vertreten wäre und die Verkaufszahlen steigen würden.
«Grenzschutzmassnahmen wirken sich stets auf das Marktgeschehen aus. Es wird sich ein neues Gleichgewicht einstellen», sagt Markus Spörndli, stellvertretender Leiter Kommunikation des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). So drastisch, wie Schwander es darstellt, schätzt das WBF diese Auswirkungen allerdings nicht ein: «Ausserhalb des Zollkontingents kann weiterhin unbegrenzt Wein importiert werden, was den Handlungsspielraum derer, die die Zollkontingente bekommen, begrenzt.» Das Zollkontingent solle auch künftig vollumfänglich freigegeben werden.
«Qualität war ohne Grenzschutzmassnahmen besser»
Schwander überzeugt das nicht. Er sagt, das Bundesamt für Landwirtschaft habe einseitig die Bedürfnisse notleidender Produzenten und insbesondere Kelterbetriebe berücksichtigt. «Zahllose Verbände sind gegen diese Änderung, ebenso die Deutschschweizer und Tessiner Winzer.» Er sieht die Ursache der Probleme nicht bei den Importen, sondern beim dramatischen Konsumrückgang sowie den Qualitäts- und Strukturproblemen einzelner Produzenten. Bordeaux habe seine Rebfläche innert drei Jahren um 20 Prozent reduziert, die Schweizer Rebfläche und der Marktanteil von Schweizer Weinen seien hingegen seit 30 Jahren konstant geblieben.
Eine Kontingentierung habe es schon bis 2001 gegeben. «Das Resultat war, dass man kaum Weisswein importieren konnte. So konnten die Schweizer Winzer ihren Weisswein zwar problemlos verkaufen, doch die Qualität litt. Seit Abschaffung der Kontingentierung ist die Qualität extrem gestiegen, viele junge Winzer haben kapiert, dass sie Weine herstellen müssen, die der Konsument gerne hat.»
Es gebe aber Kreise, die wieder die alten Zustände zurückhaben möchten. «Wer seit 30 Jahren mässige Weine produziert, muss sich nicht wundern, wenn er bei rückläufigem Konsum und kaum Investitionen in die Qualität auf seinem Wein sitzenbleibt.»
Rechtsgutachten sieht Konflikte mit WTO-Regeln
Zusätzlichen Zündstoff liefert ein Rechtsgutachten des Zürcher Wirtschaftsrechtlers Peter Nobel im Auftrag der Vereinigung Schweizer Weinhandel. Nobel kommt zum Schluss, die geplante Regelung greife stark in die Wirtschaftsfreiheit ein und könnte mit internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz kollidieren. «Diese Verordnung ist also klar widerrechtlich, da sie stark in die Wirtschaftsfreiheit eingreift und gegen die internationalen Handelsverpflichtungen sowie das Landwirtschaftsabkommen mit der EU verstösst», sagt Schwander.
Offen bleibt, welche Verbände oder Unternehmen die Idee für die Neuverteilung überhaupt eingebracht haben und unterstützen. Das WBF lässt eine entsprechende Frage unbeantwortet und verweist auf Vernehmlassung, die noch bis am 17. Juni läuft. Die Stellungnahmen sollen nach deren Abschluss veröffentlicht werden.
So funktionieren die Zollkontingente für Wein
Die Schweiz gewährt für Wein ein jährliches Zollkontingent von 170 Millionen Litern. Wer innerhalb dieses Kontingents importiert, bezahlt deutlich tiefere Zölle als ausserhalb des Kontingents. Für Unternehmen beträgt der Zollsatz innerhalb des Kontingents bei Weiss- und Rotwein 50 Franken pro 100 Kilogramm brutto.
Ausserhalb des Kontingents fallen deutlich höhere Abgaben an:
Weisswein: 3 Franken pro Liter
Rotwein: 2.45 Franken pro Liter
2025 wurden innerhalb des Kontingents rund 126 Millionen Liter Wein importiert. Das entspricht einer Ausnutzung von 74 Prozent des Kontingents. Rund 2100 Personen und Unternehmen nutzten das Kontingent.